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   VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794   

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VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794 (https://dejure.org/2022,32230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2022 - 20 N 20.794 (https://dejure.org/2022,32230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 20 N 20.794 (https://dejure.org/2022,32230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; IfSG § ... 32 S. 1, § 28 Abs. 1; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; Zweiten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 in der Fassung vom 21. April 2020 § 2 Abs. 4 und 5
    Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen Gleichheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Corona-Pandemie; Schließung und Beschränkung des Einzelhandels; Belastungsgleichheit; Typisierung

  • rechtsportal.de

    Corona-Pandemie; Schließung und Beschränkung des Einzelhandels; Belastungsgleichheit; Typisierung

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Das Außerkrafttreten der Norm allein lässt den zulässig gestellten Normenkontrollantrag allerdings nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich, dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat (BVerwG, U.v. 29.6.2001 - 6 CN 1.01 - juris Rn. 10; B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 9).

    Der Antragsteller muss nach Außerkrafttreten der angegriffenen Norm allerdings ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Feststellung ihrer Ungültigkeit haben (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2018 - 3 BN 1.17 - juris Rn. 19; B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11).

    b) Die Antragstellerin hat ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, dass die Norm ungültig war, weil die angestrebte Feststellung präjudizierende Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann und die Antragstellerin eine Entschädigungsklage ernsthaft beabsichtigt (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11).

    Denn einer entsprechenden Anwendung der Regelungen über die Fortsetzungsfeststellungsklage bedarf es bei der Normenkontrolle nach § 47 VwGO nicht (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 10; U.v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Die ernsthafte Absicht zur Erhebung einer Entschädigungsklage kann einer Antragstellerin regelmäßig nicht abgesprochen werden, die bereits einen Normenkontrollantrag gegen die Norm wegen der damit verbundenen Eingriffe erhoben hat (Anschluss an BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - juris Rn. 14) und beabsichtigt, die Entschädigungsklage vor Eintritt der Verjährung zu erheben.

    Die ernsthafte Absicht zur Erhebung einer Entschädigungsklage kann einem Antragsteller regelmäßig nicht abgesprochen werden, der bereits einen Normenkontrollantrag gegen die Norm wegen der damit verbundenen Eingriffe erhoben hat (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - juris Rn. 14).

    Denn einer entsprechenden Anwendung der Regelungen über die Fortsetzungsfeststellungsklage bedarf es bei der Normenkontrolle nach § 47 VwGO nicht (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 10; U.v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - juris Rn. 14).

    Das berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung würde nur dann entfallen, wenn es auf der Hand läge, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos ist (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich allerdings nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG, B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20 - NJW 2022, 2904 m. w. N.).

    Dem Verordnungsgeber nach § 32 IfSG stand - unabhängig von einer möglichen Bindungswirkung der Vereinbarung zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 - hier im Gegensatz zum Bundesgesetzgeber (vgl. hierzu: BVerfG, B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 - juris Rn 130) kein Einschätzungs-, Wertungs- oder Gestaltungsspielraum zu.

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ging bei Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wohl auch bei der Einschätzung der Gefährlichkeit der SARS-CoV-2-Pandemie von einem weitem Einschätzungsspielraum der Exekutive aus (BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris, BayVerfGH, E.v. 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris., VerfGH NW, B.v. 30.11.2020 - 185/20.VB-1 - juris, SaarlVerfGH, B.v. 28.4.2020 - Lv 7/20 -NVwZ-RR 2020, 514; zur Verordnung über vorläufige Ausgangsbeschränkungen: BayVerfGH, E. v 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris).

    Intensität und Ausmaß der Ungleichbehandlung sprechen zudem für eine strenge Prüfung (anders i. Erg.: BayVerfGH, E. v. 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris, der die Prüfung der Schutzverordnungen im Rahmen des Art. 118 BV wohl auf eine reine Willkürkontrolle begrenzt).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Zwar handelt es sich bei den temporären Betriebsschließungen (zum damaligen Zeitpunkt) grundsätzlich wohl nur um Berufsausübungsregelungen und um keine Reglementierung der Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 19.11.2019 - 2 BvL 22/14 - NJW 2020, 451).

    Der Spielraum des Verordnungsgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfG, B.v. 19.11.2019 - 2 BvL 22/14 - NJW 2020, 451).

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Hinzu kommt, dass während des Gesetzgebungsverfahrens des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, den Mitgliedern des Bundestages durchaus bewusst war, dass die Länder Verordnungen nach § 32 Satz 1 IfSG über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 bereits getroffen hatten (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris).

    Ein solcher ist auch der Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG nicht zu entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris; B.v. 7.3.2022 - 20 N 21.1926 - BeckRS 2022, 5016).

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ging bei Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wohl auch bei der Einschätzung der Gefährlichkeit der SARS-CoV-2-Pandemie von einem weitem Einschätzungsspielraum der Exekutive aus (BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris, BayVerfGH, E.v. 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris., VerfGH NW, B.v. 30.11.2020 - 185/20.VB-1 - juris, SaarlVerfGH, B.v. 28.4.2020 - Lv 7/20 -NVwZ-RR 2020, 514; zur Verordnung über vorläufige Ausgangsbeschränkungen: BayVerfGH, E. v 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris).

    Angesichts des Wortlauts der Vorschrift, dem klar geäußerten Willen des Verordnungsgebers und dem Umstand, dass es sich bei den Maßnahmen nach § 32 Satz 1 IfSG um ein Gesamtkonzept (vgl. BVerfG, B. v 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris) handelte und es Sache des Verordnungsgebers war, Anpassungen dieses Konzeptes aufgrund des festgestellten Gleichheitsverstoßes vorzunehmen, scheidet eine verfassungskonforme Auslegung auch aufgrund dieser Besonderheit aus.

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Mit Beschluss vom 27. April 2020 (Az.: 20 NE 20.793 - juris) hat der Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass § 2 Abs. 4 und 5 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BaylfSMV) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind.

    Eine verfassungskonforme Auslegung bzw. Reduktion der Vorschrift dahingehend, dass alle sonstigen Einzelhandelsbetriebe - entsprechend der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 15. April 2020 - bei einer Verkaufsflächenbegrenzung auf 800 m² öffnen konnten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris Rn. 40), kommt nicht in Betracht.

  • BVerwG, 02.08.2018 - 3 BN 1.18

    Anhörungsrüge; fehlende Entscheidungserheblichkeit eines übersehenen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann oder ein schwerwiegender Grundrechtseingriff das Rechtsschutzinteresse fortbestehen lässt (BVerwG, B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5; B.v. 2.8.2018 - 3 BN 1.18 - juris Rn. 5).

    Auch eine Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich ein solches Feststellungsinteresse begründen (BVerwG, B.v. 2.8.2018 - 3 BN 1.18 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
    Verstärkt wurde die Eingriffswirkung in zeitlicher Hinsicht dadurch, dass Einzelhandelsbetriebe bereits seit der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 143) geschlossen gehalten werden mussten (vgl. zu aneinander anknüpfenden Eingriffen BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 223) und Nichtstörer in Anspruch genommen wurden.
  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

  • VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20

    Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt;

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 N 21.1926

    Veranstaltungs- und Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 BayIfSMV formell und

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

  • BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15

    Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission;

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 110/92

    Ansprüche von Milcherzeugern wegen verfassungswidriger Verordnung

  • BVerwG, 24.01.2019 - 10 BN 2.18

    Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung; Auslegung

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21

    Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 472/20
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 3 R 52/20

    Ladengeschäfte jeder Art über 800 qm bleiben in Sachsen-Anhalt weiterhin

  • BVerwG, 14.06.2018 - 3 BN 1.17

    Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen eine auf Jagdrecht

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899

    Feststellungsinteresse bei außer Kraft getretener Veränderungssperre

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

    b) Ob die Antragstellerin ihr besonderes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Unwirksamkeit der Norm mit Erfolg auf die präjudizielle Wirkung für die beabsichtigte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB stützen kann, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 42 f. ; BGH, U.v. 17.3.2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 64 f.).

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der vom Gesetzgeber erteilten Verordnungsermächtigung sind daher als hinreichend bestimmt anzusehen (vgl. bereits BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris; U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 53 ).

    Auch wenn lediglich Gemeinschaftseinrichtungen i.S.d. § 33 IfSG als Ziel von Schließungen und Beschränkungen in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG genannt werden, kann aus den Umständen, dass das Schließen von Einrichtungen (also zur Benützung vorgehaltene Personen- und Sachgesamtheiten) vom Gesetzgeber grundsätzlich für möglich und zulässig erachtet wird, und dass Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in ihren Wirkungen zumindest faktisch zu Betriebsschließungen führen können, gefolgert werden, dass Betriebsschließungen und Betriebsbeschränkungen jedenfalls in dem hier maßgeblichen Zeitraum von der Generalklausel gedeckt sind (vgl. auch BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 54 ).

    Weitere tatbestandliche Anforderungen stellt § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG nicht (stRspr. des Senats, vgl. nur U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 62 ; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 51; B.v. 1.9.2020 - 20 CS 20.1962 - juris Rn. 24).

    bb) Hinzu kommt, dass den Infektionsschutzbehörden bei der Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen einer "bedrohlichen übertragbaren Krankheit" (§ 2 Nr. 3a IfSG) ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. dazu im Einzelnen bereits BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 68 ff. ; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 57 ff.).

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853

    Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt

    b) Ob die Antragstellerin ihr besonderes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Unwirksamkeit der Normen mit Erfolg auf die präjudizielle Wirkung für die beabsichtigte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB stützen kann, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 42 f. ; BGH, U.v. 17.3.2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 64 f.).

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der vom Gesetzgeber erteilten Verordnungsermächtigung sind daher als hinreichend bestimmt anzusehen (vgl. bereits BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris; U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 53 ).

    Auch wenn lediglich Gemeinschaftseinrichtungen i.S.d. § 33 IfSG als Ziel von Schließungen und Beschränkungen in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG genannt werden, kann aus den Umständen, dass das Schließen von Einrichtungen (also zur Benützung vorgehaltene Personen- und Sachgesamtheiten) vom Gesetzgeber grundsätzlich für möglich und zulässig erachtet wird, und dass Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in ihren Wirkungen zumindest faktisch zu Betriebsschließungen führen können, gefolgert werden, dass Betriebsschließungen und Betriebsbeschränkungen jedenfalls in dem hier maßgeblichen Zeitraum von der Generalklausel gedeckt sind (vgl. auch BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 54 ).

    Weitere tatbestandliche Anforderungen stellt § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG nicht (stRspr. des Senats, vgl. nur U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 62 ; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 51; B.v. 1.9.2020 - 20 CS 20.1962 - juris Rn. 24).

    bb) Hinzu kommt, dass den Infektionsschutzbehörden bei der Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen einer "bedrohlichen übertragbaren Krankheit" (§ 2 Nr. 3a IfSG) ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. dazu im Einzelnen bereits BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 68 ff. ; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 57 ff.).

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

    b) Ob die Antragstellerin ihr besonderes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Unwirksamkeit der Norm mit Erfolg auf die präjudizielle Wirkung für die beabsichtigte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB stützen kann, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 42 f. ; BGH, U.v. 17.3.2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 64 f.).

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der vom Gesetzgeber erteilten Verordnungsermächtigung sind daher als hinreichend bestimmt anzusehen (vgl. bereits BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris; U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 53 ).

    Auch wenn lediglich Gemeinschaftseinrichtungen i.S.d. § 33 IfSG als Ziel von Schließungen und Beschränkungen in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG genannt werden, kann aus den Umständen, dass das Schließen von Einrichtungen (also zur Benützung vorgehaltene Personen- und Sachgesamtheiten) vom Gesetzgeber grundsätzlich für möglich und zulässig erachtet wird, und dass Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in ihren Wirkungen zumindest faktisch zu Betriebsschließungen führen können, gefolgert werden, dass Betriebsschließungen und Betriebsbeschränkungen jedenfalls in dem hier maßgeblichen Zeitraum von der Generalklausel gedeckt sind (vgl. auch BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 54 ).

    Weitere tatbestandliche Anforderungen stellt § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG nicht (stRspr. des Senats, vgl. nur U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 62 ; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 51; B.v. 1.9.2020 - 20 CS 20.1962 - juris Rn. 24).

    bb) Hinzu kommt, dass den Infektionsschutzbehörden bei der Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen einer "bedrohlichen übertragbaren Krankheit" (§ 2 Nr. 3a IfSG) ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. dazu im Einzelnen bereits BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - Rn. 68 ff. ; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 57 ff.).

  • VG München, 16.11.2022 - M 26b K 20.1221

    Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels durch

    Zudem kann es in Betrieben regelmäßig zu Ansammlungen von Personen kommen, welche nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ausdrücklich beschränkt und untersagt werden können (BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - juris Rn. 54; OVG NRW, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 48 m.w.N.).

    Dies schließt insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr die Verwendung von Generalklauseln nicht von vornherein aus (vgl. BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - juris Rn. 49 ff; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 42 ff; VGH BW, U.v. 2.6.2022 - 1 S 1079/20 - juris Rn. 153 ff. jeweils m.w.N.).

    Insoweit hat es auch der BayVGH für ausreichend erachtet, dass der Gesetzgeber im Bewusstsein, dass die Länder bereits weitreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hatten, mit der Neufassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zum 28. März 2020 durch Einfügung des 2. Halbsatzes die Grenzen der Generalklausel insoweit nachgeschärft hat, dass zahlreiche Bekämpfungsmaßnahmen, die in besonders erheblichem Maße in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, von der Befugnis umfasst sein können (BayVGH, U.v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - juris Rn. 53; B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 46).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment;

    Bei der Überprüfung der Regelung anhand des Gleichheitsgrundsatzes verkennt der Senat nach alledem jedoch nicht, dass die Regelung einen - wenn auch gerechtfertigten - erheblichen Eingriff in ein Freiheitsrecht darstellt und die Antragstellerin ihren Betrieb seit dem 16. Dezember 2020 erneut - nach einer ersten Schließung zu Beginn der Corona-Pandemie - über mehrere Monate schließen musste (vgl. dazu bereits zuvor; BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 24 ff.; vgl. zu aneinander anknüpfenden Eingriffen BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 223 sowie BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 79; zum Frage des Prüfungsmaßstabes vgl. auch BayVGH, Urt. v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 78).

    Es handelt sich vielmehr um eine Abweichung von einer abstrakt-generellen Regelung, wonach die Verkaufsstellen des Einzelhandels grundsätzlich geschlossen sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 89).

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

    Bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens und der Notwendigkeit, schnelle, effektive Entscheidungen in einer sich ständig verändernden Lage zur Gefahrenabwehr zu treffen, kann im Interesse einer möglichst weitgehenden Verringerung der Infektionsgefahr jedoch keine so strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit eingefordert werden wie etwa im Steuerrecht (OVG Münster, Urt. v. 22.9.2022, 13 D 38/20.NE, juris Rn. 350; OVG Bautzen, Urt. v. 17.5.2022, 3 C 16/20, juris Rn. 49; OVG Bremen, Urt. v. 19.4.2022, 1 D 104/20, juris Rn. 109; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.5.2020, 3 MR 23/29, juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.4.2020, 13 MN 117/20, juris Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.4.2020, OVG 11 S 22/20, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.3.2020, 5 Bs 48/20, juris Rn. 13; a.A.: VGH München, Urt. v. 6.10.2022, 20 N 20.794, juris Rn. 78; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.4.2020, a.a.O., juris Rn. 52).

    Wie bereits dargestellt, ist keine strenge Prüfung der sachlich gerechtfertigten Differenzierungsgründe vorzunehmen (so dagegen zu Buchhandlungen VGH München, Urt. v. 6.10.2022, 20 N 20.794, juris Rn. 88, 89); vielmehr ist dem Verordnungsgeber bei den Lockerungen ein weiterer Spielraum einzuräumen.

  • VG Berlin, 13.01.2023 - 14 K 58.20
    Nicht von vornherein ausgeschlossen ist zudem ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff (vgl. hierzu im Einzelnen: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 43; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 41).

    (2) Die streitgegenständliche Regelung verstieß auch nicht deswegen gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil nach § 6a Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV bestimmte Branchen (sog. privilegierter Einzelhandel) von der Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 m² ausgenommen waren (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2022 - 13 D 38/20.NE -, juris Rn. 365-384; a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 86-90; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 55-60).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 20 N 20.2036

    Corona-Pandemie, Konzertveranstalter, Beschränkung der Besucherzahl in

    Darüber hinaus hat die Antragstellerin schlüssig dargelegt Entschädigungsansprüche gegen den Antragsgegner geltend machen zu wollen (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 - juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den

    Bei der Überprüfung der Regelung anhand des Gleichheitsgrundsatzes verkennt der Senat nach alledem jedoch nicht, dass die Regelung einen - wenn auch gerechtfertigten - erheblichen Eingriff in ein Freiheitsrecht darstellt und die Antragstellerin ihren Betrieb seit dem 16. Dezember 2020 schließen musste (vgl. dazu bereits zuvor; BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 24 ff.; vgl. zu aneinander anknüpfenden Eingriffen BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 223 sowie BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 79; zum Frage des Prüfungsmaßstabes vgl. auch BayVGH, Urt. v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 78).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für

    Bei der Überprüfung der angegriffenen Regelung anhand des Gleichheitsgrundsatzes verkennt der Senat nach alledem nicht, dass die Regelung einen - wenn auch gerechtfertigten - erheblichen Eingriff in ein Freiheitsrecht darstellt und die Antragstellerin ihre Betriebe seit dem 16. Dezember 2020 erneut - nach einer ersten Schließung zu Beginn der Corona-Pandemie - über mehrere Monate schließen musste (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 24 ff.; vgl. zu aneinander anknüpfenden Eingriffen BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 223 sowie BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 79; zur Frage des Prüfungsmaßstabes vgl. auch BayVGH, Urt. v. 6.10.2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 78).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 KN 48/22

    Corona; Covid 19; Testung; Zur Testung von Beschäftigten auf eine Infektion mit

  • VG Hamburg, 15.11.2023 - 5 K 1969/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein

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